Eine der wichtigsten formalen Regelungen bei der Vereinbarung von psychologischen oder psychotherapeutischen Sitzungen ist die Einhaltung der berufsüblichen Absageregelung.
Falls Sie eine gebuchte Stunde – unabhängig vom Grund – nicht einhalten können, aber rechtzeitig, d.h. bis 24 Stunden vorher absagen, wird die Sitzung nicht verrechnet. Falls Sie danach oder gar nicht absagen wird die Stunde zur Gänze verrechnet.
Bei Zuspätkommen ist es leider nicht möglich, die versäumte Zeit nachzuholen.