Kostenrefundierung

Psychotherapie: Psychotherapie ist – sofern sie von eingetragenen Psychotherapeuten durchgeführt wird – mit der Krankenkasse verrechenbar. Das bedeutete Sie bekommen einen Teil meines Honorars von der Krankenkasse rückverrechnet. Dafür müssen Sie mir bis zur 10. Psychotherapiestunde eine Überweisung Ihres Arztes (z.B. Hausarzt) mitbringen. Den Rest erledige ich für Sie. Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Höhe dieses Anteiles pro Therapiestunde beträgt € 33,70 bei der ÖGK, € 40,00 bei der SVA und € 46,60 bei der BVAEB. Bei zusätzlicher privater Krankenversicherung wird das Honorar bis zu 100% rückerstattet.

Klinisch-psychologische Diagnostik: Auch für die klinisch psychologische Diagnostik gibt es die Möglichkeit einer Teilrefundierung. Die Kosten für eine klinisch-psychologische Diagnostik (Diagnostik, Auswertung, und Befunderstellung sowie Befundbesprechung) – sind abhängig von der genauen Fragestellung und des damit verbundenen zeitlichen Aufwandes und werden persönlich vereinbart. Da ich eingetragene Wahlpsychologin für klinisch-psychologische Diagnostik bin, können Sie – sofern Sie mir eine Überweisung eines Facharztes für Psychiatrie oder  Neurologie, eines Internisten, eines Kinderarztes oder eines Hausarztes mit Chefarztgenehmigung bringen – meine Honorarnote für Diagnostik bei ALLEN Krankenkasse einreichen und bekommen 80% des Kassentarifes refundiert.  Die Überweisung muss explizit eine klinisch psychologische Diagnostik fordern und eine psychische Verdachtsdiagnose (F-Diagnose) beinhalten.

Zusätzlich sind jegliche psychologische oder psychotherapeutische Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.