Formal besteht ein psychologischer Befund bei Kindern und Jugendlichen aus einer ausführlichen Anamnese und Exploration (mit den Eltern und altersabhängig auch mit den Kindern), der Anwendung, Auswertung und Interpretation unterschiedlicher psychologischer Testverfahren (Fragebögen, Interviews, Leistungstests, projektive Verfahren etc.) sowie der daraus ableitbaren Beantwortung der Fragestellung, im Bedarfsfall auch einer weiterführenden Empfehlung.
Die häufigsten Fragestellungen für psychologische Befunde im klinischen Kinder- und Jugendbereich sind:
- Abklärung etwaiger (und behandlungsrelevanter) psychischer Störungen: wie diverse Ängste, Anpassungsstörungen, Depressionen, Zwangsstörungen, Essstörungen, Traumastörungen, Autismusspektrumsstörungen (inkl. Asperger-Autismus), ADHS, Störungen des Sozialverhaltens, Aggressives Verhalten.
- Weiters ist eine Abklärung der Intelligenz bzw. eine spezielle Stärken- und Schwächenabklärung möglich.
- Bei Kindern <6 Jahren sowie speziell schulpsychologischen Fragestellungen (u.a. Schulreife, Legasthenie, Dyskalkulie) wenden Sie sich bitte an Kolleginnen mit den Schwerpunkten Entwicklungsdiagnostik bzw. Schulpsychologie.
Eine Kostenrefundierung ist immer dann möglich, wenn es sich um die Abklärung einer potentiell behandlungsbedürftigen psychischen Störung handelt (siehe oben). Intelligenztestungen sowie Stärken- und Schwächenprofile werden von der KK nicht refundiert. Dazu bringen Sie bitte eine Überweisung für die psychologische Diagnostik Ihres Kindes mit (am besten vom Kinderarzt oder einer Kinderambulanz ausgestellt).