Psychologisches Gutachten bei Verdacht auf Demenz

Kognitive Beeinträchtigungen in Form dementieller Entwicklungen können bei einer Reihe von Krankheiten (Alzheimer, Parkinson, Multiple Sklerose, Chorea Huntington, chron. Alkoholismus…) oder aber als Spätfolge von Unfällen auftreten. Einige dieser Beeinträchtigungen sind reversibel, andere wiederum irreversibel.

Um eine optimale (medikamentöse) Behandlung und Therapie zu gewährleisten, können psychologische Gutachten zur Abklärung und Beurteilung derartiger kognitiver Beeinträchtigungen bzw. zur Einstufung des Demenzstadiums in Auftrag gegeben werden (von Angehörigen, Sachwaltern, Anwälten usw.). Sie liefern konkrete Informationen, die bei der Anregung oder Aufhebung eines Sachwalterschaftsverfahrens, der Einstufung des Pflegegeldbedarfes oder bei konkreten Fragestellungen (Testierfähigkeit, Geschäftsfähigkeit etc.) Aufschluss geben können.
Im Falle eines reversiblen kognitiven Schadens kann nach einem gewissen Zeitraum eine Re-Testung zur Erhebung etwaiger Verbesserungen durchgeführt werden, bei irreversiblen Verläufen können durch eine zweite Erhebung Verschlechterungen zeitgerecht erkannt und bestmöglich behandelt werden.

Ablauf des Gutachtens

  • Ausführliche Anamnese mit der/dem Betroffenen
  • Außenanamnese (Angehöriger und/oder Pflegepersonal)
  • Neuropsychologische Testuntersuchung
  • Auswertung und Interpretation der Ergebnisse und weiterführe Empfehlungen
  • Dauer: ca. 2–3 Stunden

Auf Wunsch können auch weiterführende Angehörigenberatungen in Anspruch genommen werden.